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Mehr Geld für PendlerInnen

Die Regierung hat sich weitgehend auf eine Reform der Pendlerpauschale geeinigt. Letzte Details des Gesetzes werden zwar noch geklärt, die Eckpunkte sind aber vereinbart.
Die SPÖ konnte dabei wichtige Forderungen durchsetzen und Verbesserungen erreichen:

 Von den Verbesserungen durch die Reform profitieren

• Teilzeitbeschäftigte; künftig bekommen alle eine Pendlerpauschale (bisher nur, wer 3 oder mehr Tage/Woche pendeln musste)
 • 1 Mio. Menschen, weil zum Freibeitrag auch ein Absetzbetrag dazukommt – 1 Euro direkt pro gefahrenem Kilometer (nützt Besserverdienern)
• sowie Geringverdiener, die keine Lohnsteuer zahlen, weil der Pendlerzuschlag erhöht wird.
• Mit dem "Job-Ticket" wird zusätzlich der ökologische Aspekt gestärkt und es profitieren Öffi-Fahrer: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Öffi-Ticket zahlt, ist das künftig für alle steuer- und abgabenfrei.
 Einigung auf einen Absetzbetrag (ein Euro pro gefahrenem Kilometer) = wichtiger Erfolg. Dieser wird nun als Absetzbetrag vom Finanzministerium direkt ausgezahlt. Das heißt, dass nicht nur Besserverdiener profitieren. Anhebung des Maximal-Betrages des "Pendler-Zuschlags" von 141 auf 290 Euro für jene Geringverdiener, die keine Steuern zahlen.

Die Eckpunkte der Reform 

NEU: Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte – rund 50.000 Betroffene

• bisher: weniger als 3 Tage/Woche pendeln – keine Pauschale
• künftig: Pendlerpauschale wird aliquot ausgezahlt: 2 Tage/Woche: 2/3, 1 Tag/Woche : 1/3; VP wollte Fünftelregelung (1/5, 2/5)

NEU: Pendlerabsetzbetrag – 1 Mio. Menschen profitieren von mehr Gerechtigkeit

• Auf das bestehende System (Freibetragsmodell, große/kleine Pendlerpauschale, 20-km-Schritte) wird ein zusätzlicher Absetzbetrag aufgesetzt:
• 1 Euro pro gefahrenem Kilometer (zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz) jährlich

NEU: Pendlerzuschlag – also für jene Pendler, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohn- und Einkommenssteuer bezahlen – rund 100.000 Betroffene

• Bisher: max. Zusammensetzung: 110 € (Negativsteuer) + 141 € (Pendlerzuschlag – max. 15% der bezahlten SV-Beiträge) = 251 €
• Künftig: max. Zusammensetzung: 110 € (Negativsteuer) +290 € (Pendlerzuschlag – max. 18% der bezahlten SV-Beiträge) = 400 €

Bruttoeinkommen pro Monat in €  Förderung bisher Förderung NEU bei 18% der SV-Beiträge
800 251 301
900 251 338
1000 251 375
1.100 251 400
1.200 251 400

 NEU: Job-Ticket als Beitrag zur Ökologisierung

• Bisher: bezahlt Unternehmen dem Arbeitnehmer Ticket für den öffentlichen Verkehr (Job-Ticket) nur steuerfrei, wenn Pendlerpauschale zusteht – ansonsten: vom Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern
• Künftig: Job-Ticket ist steuer- und abgabenfrei

Beispiele:

Pendlerzuschlag:

• Bruttomonatseinkommen 1.200 €: 400 € statt bisher 251 € (+149 €)

Kleines Pendlerpauschale – 35 km Fahrtstrecke:

• Bruttomonatseinkommen 2.200 €: 324 € statt bisher 254 € (+70 € Absetzbetrag) • Bruttomonatseinkommen 4.200 €: 371 € statt bisher 301 € (+70 € Absetzbetrag)
• Bruttomonatseinkommen 7.200 €: 418 € statt bisher 348 € (+70 € Absetzbetrag)

Großes Pendlerpauschale – 40 km Fahrtstrecke:

• Bruttomonatseinkommen 2.200 €: 1.017€ statt bisher 937€ (+80€ Absetzbetrag)
• Bruttomonatseinkommen 4.200 €: 1.189€ statt bisher 1.109€ (+80€ Absetzbetrag)
• Bruttomonatseinkommen 7.200 €: 1.364€ statt bisher 1.284€ (+80€ Absetzbetrag)

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