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Konstituierende Sitzung des Gemeinderates

30. Oktober 2015

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates

Einladung zu der am Montag, 9. November 2015 um 19:30 Uhr, im Saal des Marktgemeindeamtes Ottensheim stattfindendenden konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates der Marktgemeinde Ottensheim.

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Nominierung der Protokollfertiger/innen
  2. Angelobung des Bürgermeisters und des neu gewählten Gemeinderates einschließlich anwesender Ersatzmitglieder
  3. Bekanntgabe der den Gemeinderatsfraktionen im Gemeindevorstand zukommenden Mandate
  4. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes
  5. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister/innen
  6. Wahl Vizebürgermeister/in
  7. Angelobung der Vizebürgermeister/innen und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes
  8. Festsetzung der einzurichtenden Beratungsausschüsse
  9. Zuteilung der Obmann/Obfrau- und Obmann/Obfrau-Stellvertreter/innen-stellen der einzelnen Beratungsausschüsse und des Prüfungsausschusses an die Fraktionen
  10. Wahl der Obmänner/Obfrauen und Obmann/Obfrau-Stellvertreter/innen und der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder der Beratungsausschüsse und des Prüfungsausschusses
  11. Entsendung von Vertreter/innen in diverse Organe außerhalb der Gemeinde
    a. Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung
    b. Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung
    c. Wasserverband Fernwasserversorgung Mühlviertel
    d. Abwasserverband Unteres Rodltal
    e. Verbandsversammlung des Sanitätsgemeindeverbandes Ottensheim f. Jagdausschuss Ottensheim
    g. Regattaverein Linz-Ottensheim
    h. Gemeindevertretung in der Vollversammlung des Tourismusverbandes Ottensheim
    i. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel
    j. ÖV-Gemeindeverband Regionalverkehr Oberes Mühlviertel
    k. Personalbeirat l. – m. Urfahr-West
  12.  Ansprache des Bürgermeisters und Fraktionserklärungen
  13. Allfälliges

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Mitglied des Gemeinderates gemäß § 23 (1) Ziff. 5 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. der Novelle LGBl.Nr. 41/2015 seines Mandates verlustig wird, wenn es zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Angelobung entfernt, ohne seine Abwesenheit oder seine Entfernung durch einen triftigen Grund rechtfertigen zu können.

Um pünktliches und verlässliches Erscheinen wird gebeten. Sollten Sie an der Teilnahme verhindert sein, so werden Sie gebeten, das Gemeindeamt unter Mitteilung des Verhinderungsgrundes unverzüglich zu benachrichtigen, damit das Ersatzmitglied einberufen werden kann.

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